Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre eigenen Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung. Diese Parlamente sind die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung. Die vom Staat unabhängige Selbstverwaltung trifft alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern. Mit der Sozialwahl übernehmen Versicherte daher Verantwortung in eigener Sache.
In der Renten- und der Krankenversicherung sind neben den Versicherten oft auch Arbeitgeber in der Selbstverwaltung vertreten, auch für sie findet eine Sozialwahl statt. Im Jahr 2017 findet die Sozialwahl zum zwölften Mal statt. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt.